Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
  1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Alle angegebenen Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Angenommene Angebote werden verbindlich bei Bestätigung oder Auftragsausführung.
  4. Erteilte Aufträge sind vom Verkäufer schriftlich zu bestätigen. Erhebt der Käufer binnen weiterer 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Widerspruch, so gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
  5. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen.
Garantie und Gewährleistung
  1. Der Verkäufer gewährt eine Garantie für den Austrieb der Pflanzen. Diese erstreckt sich auf ein Jahr ab Auslieferung. Zur Geltendmachung des Garantieanspruches ist der Käufer verpflichtet, das Ausbleiben des Austriebes der Pflanzen zu gegebenem Zeitpunkt nach der erfolgten Pflanzung fotografisch zu Dokumentieren. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines Garantieanspruches eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Höhere Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst. Die Garantie setzt voraus, dass der Käufer den Pflanzen die für die Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung.
  2. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen.
  3. Bei Jungpflanzen wird die Gewähr für die Echtheit der Sorten und Unterlagen bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung ab übernommen. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen.
  4. Die Pflanzen sind bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellt Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Kenntnisstand schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen ab Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Jahr nach Auslieferung schriftlich gerügt werden. Privatkunden haben einen Mangel binnen 1 Jahr nach Auslieferung geltend zu machen.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, in Fällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatzlieferung durchzuführen. Bei Fehlschlagen steht dem Käufer ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung zu.
  6. Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchsten auf den einfachen Nettowarenrechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers. Ebenso nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung, Transport und Maut in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, insofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Neuerscheinen des Katalogs oder einer Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.
  2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
  3. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Kunden ausgeschlossen.
Versand und Verpackung
  1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Anfallendes Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Käufer. Wird die Versendung durch einen Umstand, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über.
  2. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
  3. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachgenommen werden.
  4. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen.
Lieferpflichten
  1. Im Falle von Wetterkatastrophen wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel, oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferfrist frei. Schadensersatzansprüche kann der Käufer nicht geltend machen.
  2. Feste Liefertermine sind bei uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
  3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
  4. Selbstbelieferungsvorbehalt: Sind wir für die Erfüllung eines Vertrages gegenüber dem Kunden selbst auf die Lieferung von Waren angewiesen und erfolgt diese Lieferung nicht, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, dem Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
Maße und Muster
  1. Sämtliche Maße sind Zirkamaße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10% nach oben oder unten sind zulässig.
  2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
Eigentumsvorbehalt
  1. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen im Eigentum des Verkäufers.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Es gilt deutsches Recht.